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Zu jedem Transport gehören die entsprechenden Papiere. Anders als beim
normalen Stückguttransport, müssen bei gefährlichen Gütern alle Daten
erfasst und in den Papieren enthalten sein. Folgende Unterlagen sind dem
Fahrer für den Transport auszuhändigen und mitzugeben:
Beförderungspapier
Für alle beförderten gefährlichen Güter in Beförderungseinheiten muss der
Absender dem Beförderer und dieser dem Fahrzeugführer ein Beförderungspapier
vor Transportbeginn übergeben. Dies kann eine spezielle Ausfertigung oder ein
Papier sein, das schon durch eine andere Rechtsvorschrift benötigt wird, wie
zum Beispiel der Lieferschein, Frachtbrief oder das Beförderungspapier nach
dem GüKG. Folgende Angaben sind vorgeschrieben und müssen in den Papieren
enthalten sein:
- die Bezeichnung des Gutes einschließlich der Kennzeichnungsnummer
des Stoffes
- die Klasse
- die Ziffer der Stoffaufzählung sowie gegebenenfalls der Buchstabe
- die Großbuchstaben ADR oder RID
- die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke oder der
Großpackmittel (IBC)
- die Bruttomasse sowie für explosive Stoffe und Gegenstände die
Nettomasse in Kilogramm oder Gramm
- den Namen und die Anschrift des Absenders
- den Namen und die Anschrift des oder der Empfänger
- eine Erklärung entsprechend den Vorschriften einer Sondervereinbarung
- eine Kopie des wesentlichen Textes einer ADR-Vereinbarung, soweit diese
in Anspruch genommen wird
- die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter)
- die Beförderungsgenehmigung ( sie wird immer dann benötigt, wenn
Listengüter nach §7 GGVS, Sprengstoffe und radioaktive Stoffe zu
befördern sind)
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