Mit dieser Information möchte die Gaseindustrie alle Anwender von
industriellen und medizinischen Gasen auf die bevorstehende Änderung der
Farbkennzeichnung von Gasflaschen hinweisen.
Die Euro-Norm DIN EN 1089-3 wurde im Juli 1997 veröffentlicht. Aufgrund
besonderer nationaler Bedingungen ist die Norm in Deutschland spätestens
ab dem 1. Juli 2006 anzuwenden.
Die Gaseindustrie hat wegen der großen Anzahl der im Verkehr befindlichen
Gasflaschen beschlossen, mit der Umstellung bereits am 01. 01. 1998 zu
beginnen und sie bis zum 1. Juli 2006 abzuschließen.
Durch die Markierung der neuen Farbkennzeichnung mit dem Großbuchstaben
"N" (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die
unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für verschiedene Gasarten
sind Verwechslungen praktisch ausgeschlossen. Der möglichen Verwechslung
zwischen technischem und medizinischem Sauerstoff in der Umstellungsphase
wird durch die Umstellungsreihenfolge begegnet.
Wichtiger Hinweis:
Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts erfolgt auf dem
Gefahrgutaufkleber.
Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die
Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.). Sie ist
bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung
noch nicht lesbar ist.
Der dargestellte Gefahrgutaufkleber erfüllt die Anforderungen der
Transportvorschriften (GGVS / GGVE) und enthält, z.B. für technischen
Sauerstoff, die nachfolgend erläuterten Informationen:
- Risiko und Sicherheitssätze
- Gefahrzettel
- Zusammensetzung des Gases bzw. des Gasgemisches
- Produktbezeichnung des Herstellers
- EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort "Gasgemisch"
- Vollständige Gasbenennung nach GGVS
- Herstellerhinweis
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
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